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PostHeaderIcon Wettkampfregeln

Schwimmen

1. Nur Boote der Rettungsdienste und Wettkampfleiter dürfen die Schwimmstrecke befahren.

2. Das Tragen der vom Veranstalter ausgegebenen Badekappen ist Pflicht.

3. Neoprenanzüge sind bis zu einer Wassertemperatur von 18,9° C Pflicht. Der
    Neoprenanzug darf erst im Wechselzelt ausgezogen werden und ist unbedingt durch
    den Athleten selbst im Kleidersack zu verpacken. Zur Vermeidung einer Verwechslung
    oder des Verlustes, ist jeder Neopren durch den Athleten mit dem Namen zu beschriften.

4. Nur Boote der Rettungsdienste und der Wettkampfleiter dürfen die Wettkampfstrecke
    befahren

 

Radfahren

1. Das Radfahren ohne geprüften Radhelm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist auf der gesamten
    Radstrecke verboten, wobei der Kinnriemen zu jeder Zeit geschlossen sein muss.

2. Der Kinnriemen muss geschlossen sein, bevor der Athlet die Markierung in der
    Wechselzone passiert, ab der erst Rad gefahren werden darf.

3. Das Öffnen des Kinnriemens ist erst nach dem Passieren der Markierung in der Wechselzone,
    ab der das Rad geschoben werden muss, gestattet.

4. Die Teilnehmer haben ihre Startnummer deutlich sichtbar auf der Rückseite ihres Trikots zu tragen.

5. Reparaturen sind dem Athleten nur mit selbst mitgeführten Werkzeugen sowie Ersatzteilen erlaubt.
    Vom Veranstalter wird ein Radservice-Team auf der Strecke unterwegs sein, welches die Athleten bei
    Raddefekten unterstützen darf.

6. Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Radnummer ist so anzubringen, dass sie
    von beiden Seiten deutlich abgelesen werden kann. Verkleinerungen der Radnummern sind verboten.

7. Die Helmnummer ist auf der Helmvorderseite ( Front ) aufzukleben.

8. Disqualifikationsregel Radfahren

Um dem Windschattenfahren konsequent entgegenzutreten gilt folgende Vorgangsweise:

Abstand zum Vordermann/-frau: Mindestens 10 Meter



9. Blocking Regel

Der Wettkampfrichter verwarnt dich sobald du länger als 30 Sekunden die äußerst rechte
Fahrspur verlässt. Das Verlassen der rechten Fahrspur ist nur für Überholvorgänge erlaubt.
Der überholte Athlet muss sich sobald der überholende Athlet mit seinem Vorderrad an ihm vorbei
ist, sofort auf einen Abstand von 10 Metern zurückfallen lassen und kann erst ab diesem Zeitpunkt
einen eventuellen Überholvorgang beginnen. Rechts Überholen wird mit einer sofortigen
Disqualifikation geahndet.


Achtung: Die 30 Wettkampfrichter sind angewiesen, jeden – auch nur Ansatzweisen Regelverstoß
sofort zu bestrafen. Die Disqualifikationslisten hängen dann beim Info-Stand in der IronmanCity aus.

10. Gegen eine Disqualifikation wegen Windschattenfahrens oder Blocking gibt es keine
     Möglichkeit eines Protestes.

 

Laufen

1. Ein Verlassen oder Abkürzen der Laufstrecke zum eigenen Vorteil ist nicht erlaubt.

2. Athleten ist die Annahme von Hilfe durch Personen oder Unterstützung mit Fahrzeugen
    (u.a. auch von Schrittmacherdiensten) auf der gesamten Laufstrecke verboten.

3. Die Startnummer ist gut sichtbar an 4 Punkten befestigt auf der Vorderseite der Laufkleidung zu tragen.

 

Allgemeines

1. Es gilt die Sportordnung des Österreichischen Triathlon Verbandes (ÖTRV).

2. Jeder Teilnehmer ist für die Erfassung seiner Zwischenzeiten und Endzeit mit
verantwortlich. Der zur Zeitnahme notwendige Champion-Chip muss am rechten Fußgelenk;
während des gesamten Wettkampfes, getragen werden.

3. Radfahren und Laufen mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet.

4. Startnummern dürfen weder verkleinert oder sonst wie verändert werden.

5. Proteste können nur schriftlich gegen Hinterlegung von € 22.- gemäß
ÖTRV Sportordnung eingereicht werden.

6. Wechselzonen dürfen ab dem Beginn des Check-In bis zum Ende des Check-Out
nur von im Wettkampf befindlichen Teilnehmern, Wettkampffunktionären, Rettungs-
und Sicherheitskräften, sowie vom Veranstalter akkreditierten Medienvertretern
betreten werden.
 

 
Schnappschuss

drei

Intersport_Neu